- moderne und sportliche Form
- Edelstahl
- ø 80mm
- inkl. Gutachten
Zum Thema Frontbügel:
Ab dem 25. Mai 2007 müssen alle Frontschutzsysteme, die als selbstständige technische Einheiten in den Handel kommen, den Anforderungen der RREG 2005/66/EG entsprechen.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben alle bisherigen Teilegutachten und ABE für diese Fahrzeugteile gültig. Änderungsabnahmen für nachgerüstete Frontschutzbügel, für die ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegt, können nicht abgelehnt werden, wenn die Anbauanweisung und der Verwendungsbereich eingehalten werden. Ebenso dürfen bei der Hauptuntersuchung Frontschutzbügel mit einer ABE nicht beanstandet werden, wenn aus der ABE hervorgeht, dass eine Änderungsabnahme nicht erforderlich ist und der Verwendungsbereich eingehalten wird.
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